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Der Tschernobyl-Prozess

1990 wurde von der damaligen Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet gegen die Verschweigung des Unfalls am 26. April 1986 im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl. Infolge einer Explosion im Kernreaktor war eine radioaktive Wolke entstanden, die sich über Osteuropa, einschließlich über das Territorium Bulgariens ausbreitete.

Angeklagt wurden in diesem Verfahren Grigor Stoitshkov, stellevertretender Ministerpräsident (1977-1989) und Ljubomir Shindarov, Obersanitätsinspektor zur Zeit des Unfalls und Vizegesundheitsminister. Die Anklage lautete, dass sie die normativen Dokumente und die Sanitätsregeln für Radiationsschutz nicht beachtet und keine ausreichend effektive Maßnahmen getroffen hatten für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung Bulgariens. Der Gerichtsprozess begann im April 1991. Sie wurden schuldig gesprochen und verurteilt – Grigor Stoitshkov  zu 3 Jahren und Shindarov zu 2 Jahren Haft. Beide reichten im Oktober 1992 Beschwerde gegen das Urteil ein und der Prozess kam in die zweite Instanz. Im September 1993 veränderte der Oberste Gerichtshof das ursprüngliche Urteil und reduzierte es auf 2 Jahre. Nach einer erneuten Beschwerde im Juli 1994  bestätigte das Gericht die zwei Jahre Haft für Stoitshkov und veränderte die Freiheitsstrafe von Ljubomir Shindarov auf zwei Jahre Bewährungsstrafe bei vier Monaten Probezeit.

Der Ex-Vizepremier Grigor Stoitshkov leistete seine Freihetsstrafe zunähst im Sofioter Zentralgefängnis, dann im Gefängnis Kazitshene bei Sofia ab. Im Mai 1995 wurde er nach einem Schlaganfall in ein Krankenhaus überführt, wurde dann im Mai 1995 vorfristig entlassen, kurz bevor seine zweijährige Freiheitsstrafe abgelaufen war.

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